Kostenlos aber nicht umsonst - Open Content, Nutzungsvereinbarungen und Lizenzen

Im Online-Event wurden die Besonderheiten frei verfügbarer Inhalte betrachtet. Denn auch Open Content bedeutet nicht, dass bei der Nutzung und Weiterverwertung alles erlaubt ist. Zu Gast war Dr. Michael Beurskens, Mitarbeiter am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Handelsrecht und Wirtschaftsrecht an der Heinrich-Heine Universität Düsseldorf.

22.01.2013, 14:00 Uhr

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Dr. Michael Beurskens

Die Open Access-Bewegung ist als Reaktion auf die Publikationspraxis des Verlagswesens zu verstehen, bei der Wissenschaftler traditionell die ausschließlichen Nutzungsrechte an ihren Veröffentlichungen auf die Verlage übertragen. Das Ziel der Open Access-Bewegung ist dagegen die freie Verfügbarkeit wissenschaftlicher Informationen. Für E-Learning und E-Teaching ist der freie Zugang zu Open Content - also zu Inhalten wie Texten, Bildern, Musik oder Videos, die frei genutzt, kopiert oder teilweise sogar geändert werden dürfen - von besonderer Relevanz. Zugleich müssen für Open Access und Open Content in der Wissenschaft klare Spielregeln aufgestellt werden, die mit der Kultur wissenschaftlichen Arbeitens vereinbar sind.

Das Konzept frei zugänglicher Inhalte bietet also gerade im Bereich der Wissenschaft und Lehre viele Vorteile für die einfache Verbreitung und Verwertung von Inhalten, ist jedoch im deutschen Urheberrecht nicht vorgesehen. So werden veröffentlichte Werke pauschal durch das Urheberrecht geschützt. Erst mithilfe entsprechender Lizenzen wird es möglich, der Allgemeinheit Verwertungsrechte an den zur Verfügung gestellten Werken zu geben. Ansätze hierzu finden sich bei der GNU Free Documentation License (GFDL) oder den Creative Commons.

Im Online-Event wurden die Besonderheiten frei verfügbarer Inhalte betrachtet. Denn auch Open Content bedeutet nicht, dass bei der Nutzung und Weiterverwertung alles erlaubt ist.

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Diese Online-Veranstaltung ist Teil des Themenspecials E-Legal? - Rechtsfragen im E-Learning.

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